 ##  [Verteidigung Wegen Anstiftung Durch Behörden](/de/node/76230) 

 Definition

Eine strafrechtliche Einrede, die behauptet, dass ein staatlicher Vertreter oder in staatlichem Auftrag Handelnder eine nicht vorbelastete Person zur Begehung einer Straftat veranlasst hat, sodass eine strafrechtliche Verantwortlichkeit unangebracht wäre; zentrale Elemente sind die staatliche Veranlassung und das Fehlen einer Vorveranlagung des Beschuldigten.

 

 

 

 

 

 





## Prinzip

Prinzip

Wenn staatliches Verhalten die Straftat aktiv hervorbringt, indem es eine ansonsten nicht vorbelastete Person anstiftet, entfällt oder ist die Haftung angreifbar, weil Schuld und Billigkeit auf freiwilliger, vorbestehender Neigung beruhen und nicht auf staatlich geschaffener Delinquenz.

 

 

 

 

 





## Demonstration

Demonstration

Illustratives Szenario — Situation: Ein verdeckter Ermittler übt wiederholt Druck auf eine ansonsten gesetzestreue Person aus, Drogen zu verkaufen. Erkennung: Der Beschuldigte behauptet fehlende frühere Absicht und nur unter dem Druck staatlicher Anstiftung gehandelt zu haben. Handlung: Das Gericht prüft Beweise für Anstiftung und frühere Neigung. Folge: Stellt das Gericht staatliche Anstiftung und fehlende Vorveranlagung fest, kann die Einrede zum Freispruch oder zur Verfahrenseinstellung führen.

 

 

 

 

## Fehlanwendung

Fehlanwendung

Jede staatlich initiierte Gelegenheit als Anstiftung zu betrachten. Fehler: Das bloße Schaffen einer Gelegenheit (z. B. eine Lockvogelaktion) ist nicht gleichbedeutend mit unzulässiger, das Delikt erzeugender Überredung; der semantische Fehler liegt im Verwischen dieser Unterscheidung.

 

 

 

 

 





## Konsequenz

Konsequenz

Gelingt die Einrede, verhindert sie in der Regel eine Verurteilung und kann Beweisausschluss zur Folge haben; misslingt sie, setzt die Strafverfolgung fort und die Umstände der Anstiftung können Strafzumessung und Beweiswürdigung beeinflussen. Die praktischen Folgen richten sich nach gerichtlicher Bewertung.

 

 

 

 

## Umkehrung

Umkehrung

Der Grundsatz greift nicht, wenn der Angeklagte bereits vorbelastet war oder die Anstiftung von einem privaten, nicht vom Staat gesteuerten Akteur stammt. Zudem wenden verschiedene Rechtsordnungen unterschiedliche Prüfungsmaßstäbe an, was das Ergebnis verändern kann.

 

 

 

 

 





## Abgrenzung

Abgrenzung

Klar eingeschlossen: Ein Behördenvertreter überredet wiederholt eine Person ohne Vorerfahrung im Drogenhandel zu einem Verkauf. Grenzfall: Eine verdeckte Maßnahme richtet sich an eine Person mit früheren Kontakten — Ergebnis abhängig von Nachweisen früherer Absicht. Klar ausgeschlossen: Ein Privatperson veranlasst die Tat ohne staatliches Handeln; die Einrede entfällt.

 

 

 

 

 





## Semantische Spannung

Semantische Spannung

Interesse der öffentlichen Sicherheit an proaktiven Ermittlungen ↔ Schutz des Individuums vor staatlich geschaffenen Straftaten; die Doktrin balanciert effektive Strafverfolgung und Schutz vor staatlichem Fehlverhalten.

 

 

 

 

 





## Synthese

Synthese

Anstiftungsvorwürfe trennen staatlich hergestellte Straftaten von solchen, die eine Ermittlung nur zutage fördert: Das eine untergräbt Schuld und Fairness, das andere bleibt strafverfolgenswert.